Liebe Mitglieder unserer Kirchengemeinde,
in dieser Woche haben viele von euch ihre Wahlunterlagen für die Kirchenvorstandswahl 2024 erhalten.
Sollten diese noch nicht eingetroffen sein, kann dies noch bis zum 14.02.2024 passieren. Sollten auch dann noch keine Wahlunterlagen bei euch angekommen sein, kann sich an das Pfarramt gewendet werden:
Kirchstraße 25, 26847 Detern, Telefon: 04957-912009, E-Mail: kg.detern@evlka.de
Dort wird dann die Wahlberechtigung geprüft und es können (neue) Wahlunterlagen versendet werden.
Das aktive Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die am Wahltag
a) das 14. Lebensjahr vollendet haben,
b) der Kirchengemeinde mindestens drei Monate angehören und
in dieser Woche haben viele von euch ihre Wahlunterlagen für die Kirchenvorstandswahl 2024 erhalten.
Sollten diese noch nicht eingetroffen sein, kann dies noch bis zum 14.02.2024 passieren. Sollten auch dann noch keine Wahlunterlagen bei euch angekommen sein, kann sich an das Pfarramt gewendet werden:
Kirchstraße 25, 26847 Detern, Telefon: 04957-912009, E-Mail: kg.detern@evlka.de
Dort wird dann die Wahlberechtigung geprüft und es können (neue) Wahlunterlagen versendet werden.
Das aktive Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die am Wahltag
a) das 14. Lebensjahr vollendet haben,
b) der Kirchengemeinde mindestens drei Monate angehören und
c) in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Es gibt drei Möglichkeiten an der Kirchenvorstandswahl teilzunehmen:
- ab Erhalt der Wahlunterlagen bis zum 03. März 2024 24:00 Uhr digital online.
- ab Erhalt der Wahlunterlagen bis zum 10. März 2024 um 15:30 Uhr per Briefwahl.
- am Wahlsonntag, dem 10. März 2024, in der Zeit von 11:00-15:00 Uhr per Urnenwahl
- im Pastor-Behrens-Haus, Kirchstraße 27, 26847 Detern.
- Jede wahlberechtigte Person hat bis zu acht Stimmen. Diese Stimmen können gleichmäßig auf alle Kandidatinnen und Kandidaten verteilt werden, oder es wird die Möglichkeit genutzt, einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten mehr Stimmen zu geben.
- Bis zu drei Stimmen können auf eine kandidierende Person kumuliert/angesammelt werden. Es ist auch möglich, weniger als acht Stimmen zu vergeben (der Stimmzettel ist gültig), es dürfen allerdings nicht mehr als acht Stimmen vergeben werden (der Stimmzettel wird ungültig).